Subventionierung der ICT Materialien im Rahmen der obligatorischen Schulzeit

Im Rahmen der obligatorischen Schulzeit sind die Gemeinden für die Ausrüstung sowie die Zuweisung der notwendigen Materialien zum Erreichen der Ziele des Schülers verantwortlich.

Zur Unterstützung der Integration von ICT Materialien in die obligatorische Schulzeit regelt die Richtlinie vom 4. Januar 2013 die Subventionierung dieser Lehrmaterialien.

Die Anträge auf Erteilung einer Subvention für die anerkannte Ausrüstung sind von der Gemeindebehörde zu stellen, indem sie das ad-hoc Formular ausfüllen und an die Dienststelle für Unterrichtswesen richten.